|
Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik |
| Für jede Verwendung geschützter Musik ausserhalb der Privatsphäre, namentlich ausserhalb des Freundes- oder Verwandtenkreises, ist eine Erlaubnis der SUISA erforderlich. Für das Einholen der Nutzungserlaubnis bei der SUISA ist allein der Veranstalter verantwortlich. |
|
| Die Höhe der Urheberrechtsentschädigung hängt von der Art der Musiknutzung ab und ist in den jeweiligen Tarifen festgelegt: www.suisa.ch. Auszüge (Änderungen vorbehalten): |
| |
|
Gemeinsamer Tarif Hb (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung) - Punkt 22: bis 100 Personen bis 250 Personen bis 400 Personen über 400 Personen CHF 30.- CHF 50.- CHF 70.- 5% der Kosten (Gage)
Gemeinsamer Tarif K (Konzerte und konzertähnliche Darbietungen) - Punkt 9/12: Die Entschädigung wird in der Form eines Prozentsatzes der Einnahmen berechnet, oder in Form eines Prozentsatzes der Kosten wenn keine Einnahmen erzielt werden oder die Kosten die Einnahmen übersteigen. Der Prozentsatz beträgt 10%.
Auf ausdrücklichen, vorgängigen Wunsch des Veranstalters erfolgt die Anmeldung des Engagements bei der SUISA durch die Chris & Mike GmbH mittels "Verzeichnis der aufgeführten Musikwerke (Live) Gemeinsamer Tarif Hb" oder "Programmformular Gemeinsamer Tarif K". Eine Rückbestätigung sowie die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch die SUISA und direkt an den Veranstalter.
Die Urheberrechtsentschädigung ist ausschliesslich eine Angelegenheit zwischen dem Veranstalter und der SUISA und ist unumgänglich. Der Veranstalter verpflichtet sich, Chris & Mike von jeglichen urheberrechtlichen Forderungen im Zusammenhang mit vorliegendem Engagement frei zu halten. |
|